Das VG Ansbach hat den Eilantrag der Betreiber eines Studios zur Entfernung von Tätowierungen abgelehnt, trotz fehlender ärztlicher Approbation Laserentfernungen von Tätowierungen und Permanent-Makeup auch nach dem 31.12.2020 anzubieten (Az. AN 14 E 21.00061).
Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 19 AS 1204/20).
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, 19/26544) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/26970) beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen.
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt (Az. IV C 3 - S-2190 / 21 / 10002 :013).
Das Eigenkapital deutscher Firmen hat während der Corona-Krise gelitten. 6 Prozent der Firmen berichteten über starke Rückgänge. Bei insgesamt 30 Prozent ist die Eigenkapitalquote gesunken. 61 Prozent berichteten dagegen von keiner Veränderung, 9 Prozent sogar von einem Anstieg. Das sind Ergebnisse einer Studie des ifo Instituts im Auftrag der IHK für München und Oberbayern.
Die Bundesregierung informiert über die Neuregelungen ab März 2021.
In einer Unterrichtung (19/26920) informiert die Bundesregierung über ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/26828).
Der BGH hat über die Rechtsbeschwerden von Anlegern (Musterklägerseite), die stellvertretend für rund 17.000 Kläger Rechtsmittel gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurt vom 30.11.2016 eingelegt haben, sowie über die gegen den vorbezeichneten Musterentscheid gerichtete Rechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG (Musterbeklagte), entschieden (Az. XI ZB 24/16).
Die Angaben A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel gehören lt. BMU bald der Vergangenheit an. Ab dem 1. März 2021 gilt im ersten Schritt für einige Produkte eine neue Skala von A bis G.